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Beugen Sie rechtzeitig vor.


Veränderungen im Leben passieren meist plötzlich und unerwartet. Sich auf alle Ereignisse, welche das Schicksal  bereit hält vorzubereiten, ist nicht möglich. Planungen von heute sind morgen Schnee von gestern.
Deshalb ist es wichtig an übermorgen zu denken.
Sorgen Sie vor, für den unglücklichen Fall, dass es ein selbstbestimmtes übermorgen nicht mehr gibt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie für den Fall der Fälle gerüstet sind.
 


 

Vorsorgevollmacht:

Sicher fällt es jedem Menschen schwer sich heute Gedanken über eine mögliche Zukunft ohne Selbstbestimmung zu machen. Doch in Zeiten zunehmender psychischer  Erkrankungen und Alterserkrankungen ist es inzwischen nahezu unerlässlich, schon heute im Vollbesitz aller geistigen und körperlichen Kräfte an die Zukunft zu denken. Nicht immer schleicht sich die Erkrankung in unser Leben. Ein plötzliches und unerwartetes Ereignis kann ebenfalls Auslöser für die Notwendigkeit künftiger Hilfe sein.

Viele Fragen stehen dann im Raum. Hier nur ein paar wenige:

 

  • Wer kümmert sich darum, dass ich gepflegt und versorgt werde?
  • Wer regelt die finanziellen Angelegenheiten.
  • Wer setzt sich für mich in Gesundheitsfragen ein?
  • Wer regelt Behörden- und rechtliche Angelegenheiten?
  • und viele mehr...
     

Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Schreiben Sie uns hierzu eine eMail oder rufen Sie uns an. 

 

 



Patientenverfügung: 

Fast jeder hat schon mal von ihr gehört und viele haben sie bereits eingerichtet.  Die Bilder, die oft durch die Medien geistern sind hinlänglich bekannt. Verbunden sind sie zumeist mit Aussagen wie: „So soll es mir nicht ergehen!“ oder „Ein solches Leben möchte ich nicht Leben!“Heute hat jeder Mensch die Möglichkeit selbst zu bestimmen, was und vor allem wie sein Leben im schlimmsten Fall weitergehen soll. Auch wenn es schwerfällt darüber nachzudenken:

Regeln Sie heute, was sie vielleicht morgen selbst nicht mehr regeln können. Bestimmen Sie ihr Leben, für den Fall, das eine schlimme Wendung nimmt!
Die Patientenverfügung regelt welche medizinische Behandlung und Pflege sie sich wünschen. Mit dem Leben verändern sich auch die Bedürfnisse und damit auch oft die Gedanken über das eigene Leben. Lassen Sie diese Gedanken mit einfliessen und ändern Sie, falls nötig, Ihre Verfügung.
(Hier: Beispiel für eine Patientenverfügung als PDF Datei zum herunterladen)
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollten sinnvollerweise gemeinsam erstellt werden. In der Vorsorgevollmacht sollte dann darauf verwiesen werden, dass der Bevollmächtigte an die Patientenverfügung gebunden ist.
Betreuungsverfügung:
Legen Sie fest, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll. Benennen Sie einen Menschen Ihres Vertrauens, von dem Sie wissen, dass Ihr Wohl ihm am Herzen liegt.
Die Betreuungsverfügung berechtigt noch niemanden für Sie zu handeln, sie zeigt nur dem Gericht, wen Sie sich als Betreuer im Unglücksfall wünschen. Das Gericht wird ihrem Wunsch entsprechen sofern keine Bedenken gegen Ihren Vorschlag bestehen.

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