Aufgabenkreise des gesetzlichen Betreuers
Kommt ein Gericht zu dem Schluss, das ein Betreuer bestellt werden soll, so hat es anhand eines ärztlichen Gutachtens und aufgrund eigener Einschätzung vorab festgelegt, in welchen Lebensbereichen die Hilfe eines Betreuers notwendig ist. Der Betreuer kümmert sich also nur um die Angelegenheiten, bei denen Hilfe wirklich notwendig ist.
Die Aufgabenkreise eines gesetzlichen Betreuers können sein:
- Gesundheitsfürsorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Regelung der häuslichen Versorgung
- Regelung der Heimunterbringung
- Vertretung gegenüber Behörden
- Vermögenssorge
- Post- und Fernmeldeangelgenheiten
- Aufenthaltsbestimmung
Innerhalb dieser Aufgabenkreise vertritt er seinen Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.
Das Wohl des kranken Menschen steht dabei immer im Vordergrund. Der Betreuer hat die Pflicht, die ihm übertragenen Aufgaben stets zum Wohle seines Betreuten zu erledigen. Aus diesem Grund ist umfassendes Wissen um die Bedürfnisse und Wünsche des hilfebedürftigen Menschen notwendig.
Eine gesetzliche Betreuung ist immer eine persönliche Betreuung. Sie beinhaltet den Kontakt und Austausch mit dem Betreuten und wenn vorhanden, auch den Angehörigen.
Entscheidungen werden gemeinsam getroffen. Die Vorstellungen des Betroffenen, wie das Leben weitergehen soll, finden immer größtmögliche Berücksichtigung. Der Betreute soll möglichst befähigt werden, sein Leben nach den eigenen Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten.
Auch wenn durch eine Krankheit oder einen Unfall ein vollkommen selbstbestimmtes Leben nicht mehr möglich ist, so ist es der Erhalt aller geistigen und körperlichen Fähigkeiten das wichtigste Ziel. Wenn möglich, soll der Betreuer dazu beitragen, dass die Krankheit bzw. Behinderung beseitigt, gelindert oder die Folgen gemindert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich. Schreiben Sie uns hierzu eine eMail oder rufen Sie uns an.





