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Persönliches Budget:
Ab 01.01.2008 ist es für jedermann erhältlich. Das Persönliche Budget.
Grundlage für die Gesetzesänderung ist der Ansatz, dass modernes und bürgernahes Recht für behinderte Menschen geschaffen werde sollte. D.h. der behinderte Mensch ist nicht mehr Objekt der Fürsorge, sondern er bestimmt selbst, welche Leistungen zur Teilhabe am Leben er einkaufen möchte.
Anstelle von Dienst- oder Sachleistungen erhält der Betroffene eine Geldleistung, die er nach eigenen Wünschen und Vorstellungen einsetzen kann.
Das persönliche Budget fördert die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in unserer Gesellschaft und hilft Benachteiligungen zu vermeiden. Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen erhält mit der Einführung des persönlichen Budgets den Stellenwert, der jedem Menschen zusteht. Leistungen aus dem persönlichen Budget können alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen erhalten, und zwar unabhängig von der Art und der Schwere der Behinderung und unabhängig von der Art der benötigten Leistungen.
Sie, ein Angehöriger oder ein Bekannter beziehen selbst Sach- oder Dienstleistungen über einen Pflegedienst, den der Kostenträger (z.B. Krankenkasse oder Sozialamt) direkt mit dem Dienstleister verrechnet?
Beantragen Sie für sich oder die Betroffenen ab 01.01.2008 das persönliche Budget und bestimmen dann selbst, ob Sie Leistungen benötigen und welche Sie wo einkaufen wollen.
Wenn Sie Hilfe bei der großen Auswahl an Dienstleistern benötigen, stehen wir Ihnen gerne als Assistenz zur Seite und Unterstützen Sie bei der Findung des für Sie optimalen Pflege- und Betreuungsrahmens.
Schreiben Sie uns eine eMail oder rufen Sie uns an.





